- Jede Mikronation darf aus dem eigenen Land nur 1 Teilnehmer ins Rennen schicken.
- Jedes Lied darf vorher nicht veröffentlicht worden sein (Wettbewerbsvorteil).
- Jedes Lied muss entweder selber komponiert worden sein, oder kann ein bekanntes Lied mit neuem Text sein. Das Abgabeformat ist MP3.
- Jedes Land bestimmt eine eigene Jury, die nach folgenden Kriterien die Lieder bewertet:
1 - 3 - 5 - 7 - 10 - 12 Für das eigene Land darf nicht abgestimmt werden.
- Ausschlussklausel: Sollte ein Lied nicht den unten angeführten Bestimmungen in Punkt 8 entsprechen, so behält sich die MBU einen Ausschluss des Liedes vor.
- Ein Lied darf nicht länger als 4 (vier) Minuten sein. Es darf vorher auf keiner anderen Plattform veröffentlicht worden sein. Es muss entweder selber komponiert, oder selber mit verändertem Text eingesungen worden sein (bei bestehenden Titeln). Der Text darf nicht gewaltverherrlichent, rassistisch, sexuell anzüglich oder sittenwidrig sein. Der Titel darf in Landessprache gesungen sein, ist aber keine Teilnahmebedingung.
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